Neue Coronaverordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ab 17.01.2022
Anpassung des Infektionsschutzgesetzes
Wichtige Information für immunisierte (geimpfte) Besucher
Der Zutritt von immunisierten Besuchern zu Pflegeheimen ist nur mit einem vorherigen negativen Antigentest oder PCR-Test gestattet. Der Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein ; ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein.
Wichtige Information für nicht-immunisierte (ungeimpfte) Besucher
Der Zutritt von nicht-immunisierten Besuchern zu Pflegeheimen ist nur mit einem vorherigen negativen Antigentest oder PCR-Test gestattet. Der Antigen-Schnelltest darf maximal 6 Stunden alt sein; ein PCR-Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Besucher sind verpflichtet, einen Testnachweis auf Verlangen vorzulegen.
Anstelle einer Testung in der Einrichtung kann auch ein Testnachweis über eine außerhalb der Einrichtung vorgenommene Testung vorgelegt werden:
- z. B. im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, Bsp.: Ein Arbeitnehmer wird im Rahmen einer betrieblichen Testung von seinem Arbeitgeber negativ getestet und erhält hierüber einen Testnachweis. Mit diesem Testnachweis kann er am gleichen Tag einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen.
- oder von jedem anerkannten Testzentrum
AHA + L Regel sowie FFP2 Maskenpflicht entfallen nach negativem Test NICHT.
Bitte unterstützen Sie uns beim Schutz unserer Heimbewohner und Mitarbeiter und halten Sie sich an alle Vorgaben.
- Maskenpflicht
Wir möchten Sie daran erinnern, dass in unserem Gebäude nach wie vor die Maskenpflicht gilt. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, auch in den Bewohnerzimmer und unabhängig von der familiären Beziehung zueinander oder dem Impfstatus.
- Abstands- und Hygieneregeln
Sämtliche Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor. Bitte denken Sie vor allem an die Desinfizierung der Hände beim Eingang und überprüfen Sie Ihren Abstand. Als Angehöriger ersten Grades können sie den Abstand verringern. Wir bitten Sie allerdings, dies nur zur Begrüßung und Verabschiedung zu tun und ansonsten einen größeren Abstand zu wahren. Wir bitten auch hier um Ihr Verständnis, dass Pflegekräfte Sie eventuell ansprechen.
- An – und Abmeldung
Nach wie vor melden Sie sich bei den Wohngruppen an und ab.